Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 .Allgemein
Dem Betreuungsvertrag zwischen Karins Hunderund / Karin Rügamer (Betreuer) und dem Tierhalter liegen die folgenden Bedingungen zu Grunde, die jedem Tierhalter vor der Registrierung oder Aufnahme in die Kundenkartei kenntlich gemacht werden und denen der Tierhalter vor der Registrierung oder Aufnahme in die Kundenkartei zustimmt. Sie gelten für jeden einzelnen Fall der Betreuung und müssen nicht bei jeder neuen Buchung von Betreuungsleistungen erneut ausdrücklich einbezogen werden; sie sind in jedem Fall einbezogen.
2.Leistungsgegenstand und Leistungserbringungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Hundeausführservice. Karins Hunderunde verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach besten Wissen und Können und mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu garantieren.
Karins Hunderunde verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten Hunde bestmöglich zu betreuen. Alle überlassenen Hunde werden art- und verhaltensgerecht ausgeführt bzw. transportiert. Auf die strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet.
Karins Hunderunde verpflichtet sich, die Schlüssel die ihr übergeben werden sorgfältig zu verwahren und an keine unbefugte Person weiterzureichen. In Sonderfällen z.B. bei Krankheit, Unfall oder Ähnlichem und Sie ausdrücklich eine Notfallvertretung wünschen erhält eine tierliebe und sachkundige Vertrauensperson für die Zeit der Betreuung den Schlüssel ausgehändigt.
Karins Hunderunde verpflichtet sich, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers mit größter Sorgfalt zu agieren und auf deren Erhalt einschließlich des Inventars zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldet Schäden übernimmt Karins Hunderunde keine Haftung.
Bei Gefahr für Hab und Gut ( Einbruch, Brand, Rohrbruch) ist Karins Hunderunde berechtigt, die Polizei, Feuerwehr etc. einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Karins Hunderunde ist im Besitz einer betrieblichen Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Eigentum des Vertragspartners die durch Karins Hunderunde verursacht worden sind , haftet Karins Hunderunde uneingeschränkt.
3. Pflichten des Tierhalters
Karins Hunderunde haftet nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des Vertragspartners ursächlich sind.
Der Hundehalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert, dass:
* der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. * der Hund vollständig geimpft ist (der Impfpass ist vor Inanspruchnahme der Leistung vorzulegen) * der Hund weder bissig noch mutwillig abgerichtet wurde. * Eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde ( das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen) * der Hund bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und die dafür fällige Steuer entrichtet wurde
Die Haftpflichtversicherung des Hundes muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstanden sind, aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch Karins Hunderunde wird vertraglich ausgeschlossen.
Der Hundehalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach § 833 BGB. Karins Hunderunde kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Karins Hunderunde ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.
Sofern der Hundebesitzer einen Freilauf ohne Leine wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.
Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass Karins Hunderunde die zu Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Die Abholung des Schlüssels vor dem Betreuungstermin, wird mit den üblichen Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
4 .Erkrankung des Hundes
Hält Karins Hunderunde eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Hundes), so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztlich Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Eigentümer gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Eigentümer.
5. Rücktritt vom Vertrag
Sollte der Betreuer aus gründen von Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Betreuungstermin wahrzunehmen, so kann er von dem Vertrag zurücktreten. Er ist hierbei jedoch verpflichtet, dem Tierhalter möglichst frühzeitig Bescheid zu geben. Aus dem Vertrag bestehen dann keine Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz zwischen den Parteien.
Der Tierhalter kann bis zu 24 Stunden vor dem Betreuungstermin von dem Vertrag folgenlos zurücktreten. Beim Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin; sowie bei Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Tierhalter steht dem Betreuer ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts zu; dem Tierhalter ist freigestellt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6. Vergütung
Das vereinbarte Entgelt für die Betreuung ist – vorbehaltlich individueller Absprachen - vor dem Betreuungstermin in BAR zu entrichten. Wochenkarten ( Mo.-Fr.) sind am Wochenanfang in bar und im Voraus zu begleichen, sie sind nach dem Kauf weder übertragbar noch bei nicht Inanspruchnahme der Betreuung rückerstattungspflichtig.
7.Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogen Daten, die Sie zu Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist Landsberg am Lech. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten Landsberg als örtlich zuständiges Gericht.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
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